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COVID-19 Maßnahmen ab 03.11.2020

Werte Mitglieder und Vereine!

Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dürfen ab 3. November 2020, Null Uhr,Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle etc.) nicht zum Zwecke der Ausübung von Sport betreten werden.Daher sind Sporthallen, Turnsäle etc. ab diesem Zeitpunkt geschlossen zu halten.Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht zur Ausübung für Sportarten betreten werden, bei deren sportartspezifischer Ausführung es zu Körperkontakt kommt.
Anbei der Link zur angesprochenen Verordnung:
 
Bitte befolgen Sie die vorgeschriebenen Anweisungen, halten Sie Abstand und bleiben Sie Gesund.
 
Der Wiener Kanuverband